
Oktober 9th, 2012

teltarif.de - Mobilfunknews

Auch wenn ein Mobilfunk-Kunde zur Portierung seiner Nummer - etwa bei Insolvenz des Anbieters - gezwungen wird, muss er nach geltender Rechtslage trotzdem für die Rufnummern-Mitnahme zahlen. Die Bundesnetzagentur verweist Betroffene auf den Rechtsweg.
komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen