Portierung gezwungenermaßen: Gezahlt werden muss trotzdem

Mobilfunk-PortierungAuch wenn ein Mobilfunk-Kunde zur Portierung seiner Nummer - etwa bei Insolvenz des Anbieters - gezwungen wird, muss er nach geltender Rechtslage trotzdem für die Rufnummern-Mitnahme zahlen. Die Bundesnetzagentur verweist Betroffene auf den Rechtsweg.


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